Freimeldung von Leergestellen
Mehrwegtransportgestelle (MWTG) sind vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung vollständig zu entladen und freizumelden.
Verwenden Sie für die Freimeldung nachstehendes Formular. Beachten Sie dabei, eine Freimeldung ist nur wirksam, wenn die Gestelle vollständig entladen, frei zugänglich, ebenerdig bereitgestellt und verladebereit sind. Unrichtige oder unvollständige Freimeldungen sowie Gestelle, die zum Zeitpunkt der Abholung nicht vollständig übernahmebereit sind, gelten als nicht freigemeldet.
Hinweise zur Abholung freigemeldeter Leergestelle
Glasziegler behält sich vor, freigemeldete MWTG aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen gebündelt abzuholen. Freimeldungen müssen mit angemessener Vorlaufzeit erfolgen, jedenfalls jedoch mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Abholtermin.
Die Rückholung erfolgt grundsätzlich mittels Planen-LKW ohne Ladehilfe. Das Aufladen der MWTG auf das Transportfahrzeug sowie die Bereitstellung einer geeigneten Ladeeinrichtung (z. B. Stapler) obliegen dem Auftraggeber und erfolgen auf dessen Gefahr und Verantwortung.
Wird aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder auf Wunsch des Auftraggebers ein Fahrzeug mit Kran, Hebebühne oder sonstiger Ladehilfe benötigt, ist dies vorab gesondert zu vereinbaren. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Werden freigemeldete MWTG zum vereinbarten Abholtermin nicht in übernahmefähigem Zustand bereitgestellt oder ist eine Verladung nicht möglich, ist Glasziegler berechtigt, vergebliche Anfahrten, Wartezeiten und daraus entstehende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Beachten Sie, werden Waren durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte bei Glasziegler selbst abgeholt, gehen auch die MWTG mit Übergabe der Ware in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MWTG auf eigene Kosten und Gefahr an Glasziegler zurückzuführen.
Ab sechs Wochen nach Lieferung der Ware wird eine Gestellmiete verrechnet. Alle weiteren Regelungen zu Mehrwegtransportgestellen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.